Wer trägt die Kosten Ihrer Kur in Kolberg?
Am 1. Mai 2004 ist Polen der Europäischen Union beigetreten. Auf die
Übernahme von Kurkosten durch Krankenkassen und Rentenversicherungsträger
wirkt sich das jedoch vorerst nicht aus. Im Grundsatz wird eine
Kur außerhalb von Deutschland nicht gezahlt. Nur selten machen die
Kassen eine Ausnahme, so zum Beispiel dann, wenn in Deutschland
keine vergleichbare Kur angeboten wird.
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| Kurangebot in Kolberg / Kolobrzeg
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Private Kassen sind häufig kulanter, wenn es um die Kosten
einer Kur im Ausland geht. Hier ist man sich der Tatsache bewusst,
dass eine Kur in Kolberg im Vergleich zu Deutschland sehr preiswert
ist und die Qualität der Unterkünfte, der Kurkliniken sowie der
ärztliche Betreuung in den letzten Jahren deutlich verbessert wurde.
Sprechen Sie deshalb Ihren Versicherungsträger an, bevor Sie eine
Kur in Kolberg antreten. Möglicherweise werden Ihnen zumindest
die Kosten der Anwendungen ganz oder zum Teil rückerstattet. Zuständig
ist bei Erwerbstätigen in der Regel die Rentenversicherungskasse
und bei Nichterwerbstätigen die Krankenkasse. Nach einem Besuch
beim Vertrauensarzt oder einer Prüfung durch den medizinischen Dienst
der Krankenkasse wird Ihre Kur bewilligt. Gemeinsam mit Ihrem Hausarzt
wählen Sie dann eine geeignete Einrichtung für Ihre Kur.
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